Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich als Teil des Privatrechts, ganz allgemein ausgedrückt, mit sämtlichen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit unselbständiger, abhängiger, weisungsgebundener Erwerbstätigkeit.
Dabei ist es in zwei große Bereiche aufgeteilt, dem so bezeichnete Individualarbeitsrecht, das sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern* befasst und dem Kollektivarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen von Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden zu arbeitsrechtlichen Kommissionen, Betriebsräten, Personalräten, Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen regelt.
Für Arbeitnehmer* ist im Wesentlichen das Individualarbeitsrecht von Bedeutung. Es regelt insbesondere
- den Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags
- die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers,
- die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers,
- die Arbeitszeiten
- die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers,
- die Befristung des Arbeitsvertrags
- den Jugendarbeitsschutz
- das Kündigungsrecht
Aus diesen Bereichen können sich Rechtsfragen und Probleme ergeben zu Schlagworten wie: (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit)
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsschutzrecht
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitnehmererfindungen
- Arbeitnehmervertretung
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht – AÜG (Zeitarbeit, Leiharbeit)
- Aufhebungsverträge
- außerordentliche Kündigung
- Auszubildende
- Befristung (TzBfG)
- Beschlussverfahren
- Besonderer Kündigungsschutz
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM, § 84 Abs. 2 SGB IX) - Betriebsrat (BetrVG)
- Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Umstrukturierung
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Datenschutz
- Direktionsrecht
- Einigungsstelle
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Elternzeit (BEEG)
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit (EFZG)
- Firmenfahrzeuge
- Fristen
- fristlose Kündigung
- Fürsorgepflicht
- Gesamtbetriebsrat
- Heimarbeit (Homeoffice)
- Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111, 112, 112a BetrVG)
- Integrationsamt
- kollektives Arbeitsrecht
- Konzernbetriebsrat
- Kündigung (verhaltens-, personen-, betriebsbedingt)
- Kündigungsschutz (KschG)
- Kündigungsfristen
- Leitende Angestellte
- Massenentlassung
- Mindestlohn
- Mitbestimmung
- Mutterschutzrecht (MuSchG)
- Nachteilsausgleich, § 113 BetrVG
- Schwangerschaft
- Schwerbeschädigung
- Sportarbeitsrecht
- Urlaubsrecht (BUrlG)
- Tarifvertragsrecht (TVG)
- Teilzeitrecht (TzBfG)
- Urteilsverfahren
- Variable Vergütungssysteme
- Vergütung
- Versetzung
- Vorstand und Geschäftsführer
- Wirtschaftsausschuss
- Zeugnis
Zu sämtlich aufgeführten Punkten bietet Ihnen die Kanzlei Buschner Beratung an. Zu nahezu allen Punkten auch Rechtsvertretung.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen „Arbeitsgesetzbuch“ niedergeschrieben, sondern die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften sind auf viele verschiedene Gesetzbücher verteilt. Hier sind auszugsweise zu nennen:
- Bürgerliche Gesetzbuch
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Handelsgesetzbuch
- Arbeitsschutzgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Gewerbeordnung
- Antidiskriminierungsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Mindestlohngesetz
- Bundesbildungsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und viele weiteren.
Für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst sind zudem die Regelungen der einschlägigen Tarifverträge (TVöD, TV-L und weitere Spartentarifverträge) maßgeblich zu beachten, für Beamte* auch die sich aus dem Beamtenrecht ergebenden Vorschriften.
Damit nicht genug, wird das Arbeitsrecht auch noch durch die Rechtsprechung geprägt, dem sog. Richterrecht. Hierbei bilden Gerichte Rechtsgrundsätze, die von Richtern* ohne Ableitung aus vorgegebenen Gesetzen bei der Entscheidung von Einzelfällen z.B. zur Konkretisierung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen sowie zum Ausfüllen von Gesetzeslücken geschaffen werden, ohne bestehenden Gesetzen zu widersprechen.
Dies wirft die Frage auf, welche Rechtsgrundlage in welchem Umfang gilt (Rangfolge anwendbaren Rechts). Diese stellt sich wie folgt dar:
- Europäisches Recht
- deutsches Verfassungsrecht
- einfaches Gesetzesrecht einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht
- Rechtsverordnungen
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- Weisungsrecht des Arbeitgebers (sog. Direktionsrecht)
Eine weitere Besonderheit des Arbeitsrechts ist das sogenannte Günstigkeitsprinzip wonach bei mehreren anwendbaren Regelungen die für den Arbeitnehmer objektiv günstigere zur Anwendung kommt. So soll vermieden werden, dass z. B. tarifliche Regelungen durch andere Regelungen unterlaufen werden.
Für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Interessenvertretung ist eine umfassende Kenntnis der komplexen arbeitsrechtlichen Gesetzessystematik ebenso unabdingbar, wie eine stets aktuelle Kenntnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
Aus diesen Gründen sollten Ratsuchende auf den Nachweis dieser arbeitsrechtlichen Spezialkenntnisse –ausgewiesen möglichst durch einen entsprechenden Fachanwaltstitel- Wert legen.