Versicherungsrecht
Die Annahme Vieler, jeder Schaden werde schon von irgendeiner der abgeschlossenen Versicherungen reguliert, ist nach wie vor weit verbreitet, nach wie vor falsch und sicherlich auch das Ergebnis der Marketingkampagne eines großen deutschen Versicherers.
Ob man bei einem eingetretenen Schaden tatsächlich „voll und ganz gesichert“ ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Hier gilt: holen Sie idealerweise schon Informationen dazu unter welchen Bedingungen welche Ihrer Versicherungen den Schaden reguliert ein, bevor Sie z. B. ein Schadenformular der Versicherung ausfüllen. Nicht selten scheitert eine Regulierung an einem fehlerhaft, missverständlich oder unvollständig ausgefüllten Schadenformular oder Anspruchstellerschreiben!
Etwaige Ansprüche haben ihre Grundlage im sogenannten Versicherungsrecht und hängen auch nicht selten an der Fachkompetenz des zu Rate gezogenen Anwalts.
Da Versicherungsrecht trotz seiner zentralen Bedeutung im Leben der Menschen weder in der theoretischen noch in der praktischen Juristenausbildung eine Rolle spielt, sollte der Ratsuchende auf den Nachweis dieser Spezialkenntnisse durch einen entsprechenden Fachanwaltstitel Wert legen ehe es auf das Minenfeld der Versicherungsbedingungen geht.
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen. Es ist insbesondere im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, im Hinblick auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aber auch im AGB-Recht wie es sich aus den §§ 305 ff BGB ergibt.
Die Grundlagen für die Beziehung zwischen Privatpersonen und Versicherungen mit den jeweils bestehenden Rechten und Pflichten finden sich dementsprechend zum einen im eigentlichen Versicherungsvertrag und zum anderen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), dem sogenannten Kleingedruckten, die zu ihrer Geltung wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein müssen.
Daneben ist Versicherungsrecht zu einem sehr großen Teil sogenanntes Richterrecht. So sind die deutschen Zivilgerichte durch alle Instanzen hindurch permanent damit beschäftigt, zu prüfen und zu entscheiden, ob bestimmte von der Versicherungswirtschaft verwendete Versicherungsbedingungen zulässig sind oder nicht und wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie verstehen durfte. Nicht selten haben Gerichte aus unterschiedlichen Gerichtsbezirken dabei zu einem identischen Rechtsproblem völlig unterschiedliche Bewertungen und kommen demgemäß zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für eine seriöse versicherungsrechtliche Beratung ist daher insbesondere auch genaue und vor allem stets aktuelle Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie auch der örtlichen Rechtsprechung von überragender Bedeutung. Der Erfolg oder Misserfolg hängt hier, mehr noch als in den meisten anderen Rechtsgebieten, von tiefgehenden Fachkenntnissen und steter Rechtsfortbildung ab.
Typischerweise wird der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsvertrag zur Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie verpflichtet. Der Versicherer hingegen zur Erbringung der vereinbarten Leistung für den Fall des Eintritts des versicherten Risikos.
Dabei versichern die verschiedenen Typen von Versicherungsverträgen jeweils unterschiedliche Risiken. Folgende Versicherungsbereiche werden unterschieden:
- Sachversicherungen (dazu gehören die Fahrzeugkasko-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- Personenversicherungen (dazu gehören die Lebens-, private Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (dazu gehören die Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, die Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung)
- Rechtsschutzversicherungen
- Vertrauensschaden- und Kreditversicherungen
- Transport- und Speditionsversicherungen
Anders als das Wort suggeriert gehört das Sozialversicherungsrecht nicht zum privaten Versicherungsrecht, sondern ist Teil des Verwaltungsrechts mit eigener Gerichtsbarkeit (Sozialgerichte).
Das Versicherungsrecht wirkt damit in alle Bereiche des menschlichen Lebens hinein und nahezu jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens mit dem Versicherungsrecht auf die eine oder andere Art und Weise in Kontakt.
Wo der Regelungsbereich der Personenversicherungen wie Lebens-, privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung weitestgehend selbsterklärend ist, ist dies bei anderen Versicherungen wie zum Beispiel der Vertrauensschaden oder Haftpflichtversicherungen nicht ohne weiteres der Fall.
Bei einigen Versicherungen wie z. B. der privaten Unfallversicherung hängt die Leistung durch den Versicherer zudem von der Einhaltung eines komplexen Fristensystems ab.