Forderungsbeitreibung über advokatinkasso
advokatinkasso ist eine seit 2013 eingetragene Marke der Rechtsanwältin Sara Buschner.
Die Beauftragung von advokatinkasso bietet sich an, wenn Sie berechtigte, offene Rechnungen oder andere nicht beglichene Geldforderungen eintreiben lassen wollen, für die Sie keine Gegenleistung (mehr) erbringen müssen und deren Grund und Höhe von Ihnen auch im Bestreitensfalle unproblematisch nachweisbar ist. Dazu haben Sie die Möglichkeit
- ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben in Auftrag zu geben oder / und
- die offene Forderung über einen gerichtlichen Mahn- und ggf. Vollstreckungsbescheid einzubringen sowie
- sich erforderlichenfalls in einem daraus entwickelnden streitigen Gerichtsverfahren vertreten zu lassen
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Von A -Aufforderungsschreiben über G -Gerichtsverfahren bis Z -Zwangsvollstreckung können Sie jeden Schritt mit und über advokatinkasso abwickeln -unabhängig von der Forderungshöhe
- Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Forderungsbeitreibung können in jedem Verfahrensstand fachkompetent beantwortet werden
- Vertretung -falls gewünscht und erforderlich- auch vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten durch von uns ausgewählte und mit Ihnen abgestimmte anwaltliche Terminvertreter vor Ort
- Daher: kein Wechsel vom nicht anwaltlichen zum anwaltlichen Interessenvertreter wenn das Inkassoverfahren vor einem Zivilgericht weitergeführt werden soll / muss -z. B. weil der Schuldner sich gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wehrt.
- Aufgrund des besonders schutzwürdigen Anwalt-Mandanten-Verhältnisses –profitieren Sie davon, dass advokatinkasso gegenüber Dritten (Gegner, Schuldner) keinen Auskunftspflichten nach der DGSVO unterliegt
- Folge: für Gegner bzw. Schuldner bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, das anwaltliche bzw. gerichtliche Forderungsbeitreibungsverfahren unter Verweis auf die DSGVO zu verzögern
- Aufgrund des besonders schutzwürdigen Anwalt-Mandanten-Verhältnisses profitieren Sie von der anwaltlichen Schweigepflicht – es besteht kein Einsichtsrecht in interne Unterlagen (Handakten) unter Berufung auf die DGSVO
- Höchste Kostentransparenz: geltend gemachte Kosten sind gesetzlich gedeckelt – daher kein Risiko auf überhöhten Inkassokosten sitzen zu bleiben, die Ihr Schuldner nicht zahlen muss
- Auf Ihren Wunsch: zunächst Übermittlung eines außergerichtlichen Zahlungsaufforderungsschreibens an Ihren Schuldner – ohne Vorkasse (wir stellen Ihnen dieses nicht vorab in Rechnung)
- Unterstützung bei der Ermittlung Ihres Kostenrisikos (Anschrift und Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners insb. bei hohen Forderungen)